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Steuerfolgen

Eine Fahrzeugentnahme

  • vom Gesellschaftsvermögen
  • ins Privatvermögen

zu

  • einem Verkehrwert
  • klarerweise unter Buchwert

zeitigt Steuerfolgen bei folgenden Steuern:

  • MWST
  • Gewinnsteuer der Gesellschaft
  • Privaten Einkommenssteuer
  • Nach- und Strafsteuern
  • Verrechnungssteuer.

Tipps

  • Belassen Sie das Fahrzeug wenn nur möglich im Geschäftsvermögen und bezahlen Sie weiterhin den steuerrechtlich motivierten Privatanteil an Ihr Unternehmen.
  • Lässt sich eine Fahrzeugübernahme ins Privatvermögen nicht vermeiden,
    • beschaffen Sie unbedingt:
      • die Eurotax-Bewertung oder die Schätzung eines Markenhändlers [bei Sonderfahrzeugen können sich 2 Schätzungen und die Zugrundelegung des Mittelwertes rechtfertigen] und
      • die Bestätigung einer anerkannten Revisionsstelle
    • machen Sie die erwähnten Dokumente zum Bestandteil des betreffenden Buchungsbelegs.

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